Fachtierarzt - was bedeutet das eigentlich?

Der Fachtierarzt ist eine Weiterbildung für Tierärzte, die nach dem Studium absolviert werden kann.

In der Humanmedizin ist der Facharzt für die selbstständig praktische Berufsausübung erforderlich. Ein Tierarzt ist mit Erhalt der Approbation (Zulassung) nach dem Studium zur selbstständigen praktischen Berufsausübung befähigt. In der Tiermedizin ist der Titel des Fachtierarztes eine Zusatzqualifikation auf einem bestimmen Teilgebiet, es gibt zum Beispiel den Fachtierarzt für Kleintiere, Fachtierarzt für Pferde, Fachtierarzt für Bildgebende Verfahren, Fachtierarzt für Chirurgie und vieles mehr. 

Wie wird man zum Fachtierarzt? 

Für die Ausbildung zum Fachtierarzt gibt es in Deutschland keine einheitlichen Vorgaben. Die erforderlichen Voraussetzungen für die Erlangung eines Fachtierarzttitels sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und werden durch die Weiterbildungsverordnung der jeweils zuständigen Tierärztekammern geregelt. In den meisten Weiterbildungsverordnungen ist eine vierjährige Vollzeittätigkeit an einer von der Tierärztekammer zugelassenen Weiterbildungsstätte erforderlich. Zusätzlich erforderlich ist eine hohe Anzahl an von der Tierärztekammer anerkannten Fortbildungsstunden, sowie der Nachweis von Fällen und Fallberichten. Je nach Weiterbildungsordnung sind zwischen ein und drei fachbezogene wissenschaftliche Veröffentlichungen in einer anerkannten Fachzeitschrift vorzuweisen. Die Prüfung und letztlich die Annahme aller erforderlichen Nachweise erfolgt durch die verantwortliche Tierärztekammer und berechtigt bei Annahme zu einem Prüfungsgespräch. Besteht man das Prüfungsgespräch, darf man sich Fachtierarzt in dem jeweiligen Gebiet nennen. 

Was sagt es mir als Tierbesitzer, wenn die Behandlung meines Tieres durch einen Fachtierarzt erfolgt? 

Fachtierärzte sind Spezialisten auf Ihrem jeweiligen Gebiet, sie sind nach Erhalt des Titels verpflichtet, eine höhere Anzahl an Fortbildungsstunden zu absolvieren, als ein Tierarzt ohne Fachtierarzttitel. Eine Voraussetzung für die Bezeichnung Tierklinik ist, dass dort mindestens ein Fachtierarzt angestellt ist. 

© Runa Schneider, Oberärztin der Internistik, AniCura Bökelberg

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